Sektorale Heilpraktikerin seit März 2015

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Physiotherapie) oder „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Als sektorale Heilpraktikerin habe ich die Erlaubnis des Gesetzgebers auf den Bereich der Physiotherapie bezogen eigenverantwortlich zu diagnostizieren und eine entsprechende Behandlung durchzuführen. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich. Sie können also ohne Umweg direkt zu mir in die physiotherapeutische Behandlung kommen!

Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Meine Rechnungen (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) können Sie bei Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge meiner Behandlung genießen?

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Ursula Geusen, 20. Juni 2015